Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Treuhand Schöni hat ihren Sitz in Bern, Schweiz und stellt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle erteilten Aufträge und daraus resultierenden Rechtsverhältnisse zur Verfügung, einschließlich aller Folgeaufträge der Kunden. Ausgenommen sind jedoch die Dienstleistungen der Treuhand Schöni im Zusammenhang mit der Buchhaltungs-Software, für die separate "Nutzungsbedingungen über die Software-as-a-Service-Leistungen" gelten. Diese AGB gelten nur, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen der Treuhand Schöni und dem Kunden getroffen wurden, z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Treuhand Schöni von Cloud-Diensten. Sollten Widersprüche zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Treuhand Schöni bei Benutzung von Cloud-Diensten, diesen AGB und einer vom Kunden erteilten Vollmacht auftreten, haben die genannten Dokumente in der angegebenen Reihenfolge Vorrang.
2. Mandatsverhältnis und Instruktionen
Für jedes Mandatsverhältnis zwischen der Treuhand Schöni und ihrer Klientschaft ist eine ausdrückliche Zustimmung der Treuhand Schöni erforderlich.
Die Klientschaft darf nicht davon ausgehen, dass das Mandatsverhältnis automatisch mit einer bestimmten Person abgeschlossen wird, selbst wenn eine Vollmacht zugunsten dieser Person ausgestellt wurde. Stattdessen gilt das Mandatsverhältnis grundsätzlich mit der Treuhand Schöni als geschlossen.
Die Treuhand Schöni akzeptiert Anweisungen von der Klientschaft oder von Personen, die von ihr dazu beauftragt wurden. Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass die Treuhand Schöni berechtigt ist, auf solche Anweisungen zu vertrauen.
Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft sicherzustellen, dass die Treuhand Schöni alle relevanten Informationen erhält, die zur Erfüllung des Mandats notwendig sind. Die Treuhand Schöni wird die von der Klientschaft oder von anderen im Auftrag der Klientschaft handelnden Personen erhaltenen Informationen nicht überprüfen, es sei denn, sie erhält ausdrückliche Anweisungen dazu. Die Klientschaft erkennt an, dass die Treuhand Schöni sich bei der Erfüllung des Mandats auf diese Informationen verlassen kann.
Wenn die Treuhand Schöni für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, darf die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, die einer Person in einer bestimmten Angelegenheit mitgeteilt wurden, auch an andere Personen weitergegeben werden, die in einer anderen Angelegenheit tätig sind. Daher ist die Klientschaft dafür verantwortlich, alle relevanten Informationen direkt an die entsprechende Ansprechperson weiterzuleiten.
Terminangaben dienen nur als Richtlinie, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart.
3. Honorar und Rechnungsstellung
3.1. Stundensätze
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stimmt die Klientschaft zu, dass die Treuhand Schöni ihre Leistungen auf Basis der aufgewendeten Zeit in Rechnung stellt. Dies beinhaltet alle Leistungen, die im Rahmen des Mandats erbracht werden, wie Recherchen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
Der anwendbare Stundensatz hängt von der Erfahrung und Seniorität der beteiligten Experten ab. Die Treuhand Schöni behält sich das Recht vor, die Stundensätze einseitig auf jährlicher Basis anzupassen.
Jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren dient lediglich der unverbindlichen Einschätzung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Darüber hinaus sind alle Kostenvoranschläge, Schätzungen, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern usw. zu verstehen.
3.2. Auslagen
Die Treuhand Schöni berechnet neben dem Honorar eine Pauschale für Kleinspesen, um die allgemeinen Bürokosten wie Versand, Telefon- und Faxkosten, elektronische Kommunikation, Fotokopien, sowie die Bereitstellung von Dokumenten und Datenbankrecherchen abzudecken.
Die Treuhand Schöni behält sich das Recht vor, eventuelle Drittrechnungen direkt an die Klientschaft weiterzuleiten.
Im Namen und auf Rechnung der Klientschaft kann die Treuhand Schöni Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Übersetzungsdienstleistungen. Sie ist befugt, entsprechende Verträge für diese Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschließen.
3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) zu verstehen. Die Treuhand Schöni wird der Klientschaft die fällige MwSt. zusätzlich in Rechnung stellen.
Darüber hinaus trägt die Klientschaft alle anfallenden ausländischen Steuern und Abzüge und wird von der Treuhand Schöni oder Dritten hierfür in Rechnung gestellt.
3.4. Rechnungsstellung und Zahlung
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, müssen alle Rechnungen der Treuhand Schöni innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum beglichen werden. Die Klientschaft darf die Zahlung nicht aufschieben oder mit anderen Forderungen verrechnen.
Falls die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gerät die Klientschaft automatisch in Verzug und muss die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen. Die Treuhand Schöni behält sich auch das Recht vor, ihre Tätigkeit für dieses oder andere Mandate der Klientschaft einzustellen. Die Stunden, die von den Mitarbeitern der Treuhand Schöni für die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs aufgewendet werden, werden zum üblichen Stundenansatz in Rechnung gestellt.
Die Klientschaft entbindet die Treuhand Schöni und alle damit verbundenen Personen von ihrer beruflichen Geheimhaltungspflicht im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Gerichts- und Schiedsverfahren in dem Umfang, der für die Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Honorare und Auslagen der Treuhand Schöni erforderlich ist.
3.5 Kostenvorschuss und Zahlung
Die Klientschaft kann von der Treuhand Schöni dazu aufgefordert werden, im Voraus einen Betrag für Honorare und Auslagen als Kostenvorschuss zu leisten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Treuhand Schöni zu einem späteren Zeitpunkt diesen Betrag erhöht. Während der Laufzeit des Mandatsverhältnisses werden Kostenvorschüsse für Leistungen erbracht und bei Abschluss des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung abgezogen.
4. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz
Die Treuhand Schöni ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie von der Klientschaft erhält und nicht öffentlich bekannt sind, geheim zu halten, um die berufliche Geheimhaltungspflicht einzuhalten. Die Klientschaft stimmt jedoch zu, dass die Treuhand Schöni relevante Informationen offenlegen darf, um ihre eigenen Interessen zu schützen oder zu verteidigen, sei es in einem tatsächlichen oder angedrohten zivilen, gerichtlichen oder regulatorischen Verfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der Klientschaft gemäß Abschnitt 3.4 oben durchzusetzen. In diesem Zusammenhang kann die Treuhand Schöni relevante Informationen auch an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.
Darüber hinaus kann die Treuhand Schöni gezwungen sein, bestimmten Offenlegungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden nachzukommen, insbesondere im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen. In einem solchen Fall wird die Treuhand Schöni, sofern zulässig und durchführbar, die Klientschaft über die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.
Die Treuhand Schöni kann auch bestimmte Dienstleistungen auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben. Es ist der Treuhand Schöni erlaubt, Informationen mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) auszutauschen, sofern keine anderslautende Weisung vorliegt.
Die Treuhand Schöni ist nicht verpflichtet, der Klientschaft Informationen über andere Personen bekannt zu geben, für die sie tätig ist oder über die sie Informationen hat, die in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind oder als Konkurrenz betrachtet werden können.
Die Treuhand Schöni darf Daten und Informationen der Klientschaft nur weitergeben, wenn die Klientschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die Treuhand Schöni dazu rechtlich verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von der Klientschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch Dritte ist auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die Treuhand Schöni darf die Klientendaten systematisch in ihrem eigenen CRM-System erfassen und die Daten verwenden, um die Klientschaft betreffend weitere Dienstleistungen zu kontaktieren. Weitere Informationen zu den Datenschutzrechten und -pflichten der Treuhand Schöni sind in der Datenschutzerklärung auf der Website www.treuhand-schoeni.ch zu finden.
5. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten
Es ist möglich, dass die Treuhand Schöni ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von Konflikten beenden muss, die zwischen den Verpflichtungen der Treuhand Schöni gegenüber anderen Klienten oder den Interessen der Treuhand Schöni und den Interessen der Klientschaft entstehen. In diesem Fall verpflichtet sich die Klientschaft, alle erforderlichen Informationen zur Durchführung einer Konfliktsuche zur Verfügung zu stellen und die Treuhand Schöni unverzüglich über mögliche Interessenkonflikte zu informieren.
Die Klientschaft ist sich bewusst, dass die Treuhand Schöni bei Annahme eines Mandats keine Garantie für Exklusivität in Bezug auf Beratungsdienstleistungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Markt gibt.
Soweit gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen es zulassen, kann die Treuhand Schöni in Angelegenheiten, bei denen die Klientschaft oder verbundene Einheiten ein Interesse haben, auch für andere Klienten tätig werden, sofern dadurch keine Pflichtverletzung gegenüber der Klientschaft entsteht.
6. Kommunikation
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Anweisung vorliegt, erklärt sich die Klientschaft damit einverstanden, dass die Treuhand Schöni unverschlüsselte elektronische Hilfsmittel verwenden kann, um mit der Klientschaft oder Dritten über deren Angelegenheiten zu kommunizieren. Die Klientschaft ist sich bewusst, dass die Verwendung solcher elektronischer Hilfsmittel, wie z.B. E-Mail, Fax oder internetbasierter Anwendungen, Risiken birgt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Dritte auf die Kommunikationsinhalte zugreifen, dass die Inhalte manipuliert, beschädigt oder mit Viren infiziert werden können oder dass die Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht zugestellt wird. Die Treuhand Schöni übernimmt keine Haftung für derartige Risiken.
Die Klientschaft wird angewiesen, auf allen Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln eigene Virenprüfungen durchzuführen.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Es ist erforderlich, dass Beanstandungen bezüglich des erteilten Auftrags unverzüglich gemacht werden. Die Treuhand Schöni hat das Recht, Nachbesserungen vorzunehmen.
Die Treuhand Schöni haftet nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Klientschaft stimmt zu, dass Ansprüche auf Haftung ausschließlich gegen die Treuhand Schöni gerichtet sind. Die Klientschaft verzichtet auf jegliche Klagen oder Verfahren gegenüber Angestellten, Beratern, Anwälten, Partnern oder anderen mit der Treuhand Schöni verbundenen Personen.
Die Beratung durch die Treuhand Schöni ist ausschließlich für die Nutzung durch die Klientschaft bestimmt und darf nicht für andere Zwecke verwendet, als Grundlage benutzt oder Dritten bekanntgegeben werden, es sei denn, Beratern der Klientschaft, die über diese Kenntnisse verfügen müssen, wird davon Kenntnis gegeben, wobei sie sich jedoch nicht auf solche Ratschläge stützen dürfen.
Falls die Rolle der Treuhand Schöni darin besteht, die Klientschaft bei der Koordination der Arbeit anderer Berater zu unterstützen, ist die Treuhand Schöni nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Klientschaft geeignet sind.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet die Treuhand Schöni nicht für Beratungen zu ausländischem Recht oder steuerliche Beratung. Außerdem ist die Treuhand Schöni nicht verpflichtet, bereits erteilte Auskünfte auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Haftung der Treuhand Schöni ist auf das Dreifache des bezahlten Jahreshonorars begrenzt.
8. Beschwerden
Sollte die Klientschaft mit dem verantwortlichen Mandatsleiter keine zufriedenstellende Lösung für allfällige Beschwerden erreichen oder weitere Anliegen haben, besteht die Möglichkeit, diese schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der Treuhand Schöni zu richten.
9. Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet entweder durch die Erfüllung der vereinbarten Leistungen, das Erreichen der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung, welche von der Klientschaft oder der Treuhand Schöni einseitig erfolgen kann.
Die Treuhand Schöni hat das Recht, das Mandatsverhältnis ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeit zu kündigen, wenn die Klientschaft von einer drohenden Insolvenz, Forderungsausständen von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung betroffen ist oder ein rechtswidriges Verhalten verlangt. In allen Fällen hat die Treuhand Schöni Anspruch auf Honorare für bereits erbrachte Leistungen.
Die Klientschaft ist verpflichtet, bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallene Honorare, Auslagen und Aufwendungen sowie jene, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung oder der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Klientschaft entstehen, zu bezahlen.
Die Treuhand Schöni bewahrt die Akten für 10 Jahre nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder Abschluss des Auftrags auf und kann sie danach ohne Ankündigung vernichten.
10. Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel
Das Verhältnis zwischen der Klientel und der Treuhand Schöni wird durch das materielle Schweizer Recht geregelt und unterliegt in allen Aspekten dessen Bestimmungen.
Streitigkeiten, die aus diesem Verhältnis entstehen oder damit zusammenhängen, werden vor den ordentlichen Gerichten in Bern, Schweiz entschieden.
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für nichtig oder ungültig erklärt werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. Die ungültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die wirtschaftlich und rechtmäßig äquivalent sind.
Bern, 01.05.2023